Bei Ölspur rückt Spezialfirma an

Freiwillige Feuerwehren im Kreis sind nach Unfällen nicht mehr für Beseitigung von Schmierstoffen auf Straßen zuständig

Bei einer Ölspur auf einer Straße im Kreis Altenkirchen wurde bislang zumeist die Feuerwehr gerufen. Doch die ist nun nicht mehr dafür zuständig.

KREISGEBIET. Die Beseitigung von Ölspuren auf den Straßen im Kreis Altenkirchen ist ab sofort Aufgabe von Spezialfirmen. Die Freiwilligen Feuerwehren, die diese Arbeit bislang zumeist übernommen hatten, sind dafür nicht mehr zuständig. Das besagt eine landesweit gültige Regelung, auf die das Innenministerium verweist.

Das Entfernen der rutschigen Schmierstoffe übernimmt jetzt fast im gesamten Kreisgebiet die in Siegen ansässige Firma Dietrich, die seit Kurzem ein entsprechendes Spezialfahrzeug im Etzbacher Industriepark vorhält. Ihre ersten Einsätze im Kreisgebiet hat die Firma bereits erfolgreich hinter sich gebracht. So reinigte sie unter anderem die Fahrbahn nach dem spektakulären Tanklasterunfall Anfang Oktober in Wehbach. Zudem ist das Unternehmen mit rund 40 Beschäftigten in den benachbarten Landkreisen im Siegerland tätig. Mit ihren Ölspurbeseitigungsmaschinen bringen die Fachkräfte mit Hochdruck einen Wasserstrahl auf die Ölverschmutzung auf und saugen gleichzeitig durch Erzeugen eines Vakuums die Fahrbahn ab. Die ausgelaufenen Schmierstoffe landen mit dem Wasser in einem Tank, die Straße wird so porentief gereinigt. Uwe Dietrich von der Siegener Spezialfirma ergänzt: "Wir sind 24 Stunden im Einsatz, auch an Wochenenden und Feiertagen."

Selbst die Wiederfreigabe der Fahrbahn übernimmt die Firma. Und die Feuerwehren im Kreis sind nicht etwa böse darüber, dass ihnen eine Aufgabe weggenommen wurde. Ganz im Gegenteil: Sie begrüßen die Neuregelung ausdrücklich, wie Kreisfeuerwehrinspekteur Eckhard Müller deutlich macht. "Unsere Feuerwehren haben ja gar keine Geräte für die Beseitigung von Ölspuren", sagt er. Die freiwilligen Helfer streuen die verschmierte Fahrbahn in der Regel mit Bindemittel ab und kehren das ausgelaufene Öl anschließend von der Fahrbahn. Wenn danach ein rutschiger Rest auf der Straße zurückbleibt, ist dies auch haftungsrechtlich nicht unbedenklich. Denn die fachgerechte Beurteilung, ob eine Fahrbahn wieder die nötige Griffigkeit hat, kann ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann eigentlich gar nicht leisten. Die Spezialfirmen setzen hierzu teure Messgeräte ein. Komplett außen vor sind die Wehrleute damit allerdings nicht, wie Dietmar Urrigshardt, Wehrleiter in der Verbandsgemeinde Kirchen, erläutert. Die Feuerwehren übernehmen demnach weiterhin Erstmaßnahmen wie zum Beispiel die Verkehrssicherung, falls sie vor der Spezialfirma am Einsatzort sind.

Die Kosten für die Beseitigung hat dabei übrigens stets der Verursacher zu tragen. Das gilt sowohl bei einem Feuerwehreinsatz als auch bei Arbeiten der Spezialfirma. In der Regel wird dies über die Versicherung des Fahrers abgewickelt. Nur falls sich der Verursacher nicht ermitteln lässt, trägt der Steuerzahler die Kosten. Dass Feuerwehren nicht für die Beseitigung von Ölspuren zuständig sind, ist übrigens keine wirklich neue Gesetzeslage - das Innenministerium verweist in diesem Zusammenhang auf eine Regelung von 1995. Allerdings wurde diese bislang oft nicht umgesetzt. Erst ein aktuelles Gerichtsurteil löste Handlungsbedarf aus -denn danach ist klar, dass Feuerwehr und Kommune im Schadensfall haften müssten, und das ist für beide ein zu hohes Risiko.